Eine Genossenschaftswohnung wird in der Regel von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet und Mitgliedern zur fortlaufenden Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Wohnungsnutzung ist ausschließlich Genossenschaftsmitgliedern möglich. In der Republik Österreich wird oftmals ein günstiger Kredit für die Bezahlung des Genossenschaftsanteils benötigt. Diesen gilt es aufzubringen, um den Zuschlag für eine Genossenschaftswohnung zu erhalten.
Rate
gebunden
Jahreszins
monatlich
bis 8,40 % p.a.
bis 8,79 % p.a.
monatlich
bis 7,80 % p.a.
bis 8,15 % p.a.
monatlich
bis 9,50 % p.a.
bis 9,99 % p.a.
monatlich
bis 9,99 % p.a.
bis 11,01 % p.a.
monatlich
bis 9,99 % p.a.
bis 11,01 % p.a.
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Voraussetzungen für eine wohnbaugeförderte Genossenschaftswohnung
Die Anspruchsvoraussetzung für eine wohnbaugeförderte „Genossenschaftswohnung“ sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Nachfolgend wird lediglich beispielhaft aufgezählt, welche möglichen Voraussetzungen von Fall zu Fall zu erfüllen sind.
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um in den Genuss einer Genossenschaftswohnung zu kommen?
- Staatsbürgerschaft
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder EWR-Bürger
- Nicht-EU-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung
- Anerkannter Flüchtling nach Genfer Konvention
- Altersgrenze
- 18 Jahre (eine Voranmeldung ist aber bereits mit 17 Jahren möglich)
- Einkommensgrenze
- Die Summe der Nettoeinkommen aller in die Genossenschaftswohnung einziehenden Personen muss zwischen einer bestimmten Mindestgrenze und einer Höchstgrenze liegen.
- Die Wohnung darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
Was ist eigentlich ein Genossenschaftsanteil genau?
Genossenschaftsanteile sind nur bei „echten“ Genossenschaften – sprich bei „Gemeinnützigen Bauvereinigungen“ zu entrichten, welche auch von ihrer Rechtsform her als Genossenschaft nach außen hin auftreten.
Für den Kauf eines Genossenschaftsanteils fällt keine Kaution an. Ein Genossenschaftsanteil ist eine Art Unternehmensbeteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft. Die jeweilige Genossenschaft schüttet für das einbezahlte Kapital eine Dividende an ihre Mitglieder aus, wobei die Genossenschaftsanteile zu kapitalmarktüblichen Konditionen verzinst werden. Durch den Anteilserwerb erhält der Käufer meist ein Mitspracherecht und ist dazu befähigt Vertreter zu wählen. Entsprechende Vertreterversammlungen, in denen über wirtschaftliche Verhältnisse informiert wird und Beschlüsse gefasst werden, werden in regelmäßigen Zeitabständen abgehalten. Der Hauptvorteil von einer Genossenschaftswohnung besteht in der relativ günstigen Miete im Vergleich zu anderen Wohnobjekten. Die günstigen Mieten können nur deshalb geboten werden, da die Genossenschaften in der Regel nicht spekulativ agieren oder nach hohen Gewinnen streben.
Aber auch die Genossenschaften müssen wirtschaftlich denken und daher kann es vereinzelt zu örtlichen Schwankungen kommen.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Genossenschafts-Wohnung sind auf der Website des Bundeskanzler-Amtes www.help.gv.at ersichtlich.
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